Hier finden Sie als Patient*in Hintergrundwissen zu folgenden Themen.
In unserem Onlineshop haben Sie die Möglichkeit, gewisse Produkte ohne Rezept beziehen zu können. Lebensmittel und Kräuter, die vor 1997 nicht in nennenswerten Mengen in der Schweiz im Verkehr waren, werden von den Behörden als Novel Food bezeichnet und es braucht eine Begründung, dass wir sie frei verkaufen dürfen. Wir arbeiten daran. In einer Rezeptur liegt es im Verantwortungsbereich der TCM-Fachperson, Ihnen Kräuter für einen medizinischen Zweck zu verschreiben.
Wir machen das nicht, denn zu oft bleibt die Lieferung am Zoll hängen.
Nein, wir stellen nur Rezepturen her, welche uns durch eine TCM-Fachperson zugestellt wurden. Sie müssten eine solche aufsuchen.
Fast alle TCM-Therapiepersonen arbeiten mit unserer Verschreibungssoftware. In dieser wird der Preis Ihrer Rezeptur angezeigt, bevor sie an uns abgeschickt wird. Fragen Sie beim nächsten Mal Ihren Therapeuten/Ihre Therapeutin nach dem Preis. Die in einer Rezeptur verwendeten Kräuter haben unterschiedliche Preise.
Rufen Sie Ihre TCM-Fachperson an, warum sie Ihnen das Rezept zukommen liess.
Patienten können telefonisch nachbestellen, wenn ein entsprechendes Rezept zur Wiederholung bei uns hinterlegt ist. Verschreibende müssen zwingend ein schriftliches Rezept (Mail, Fax, Brief) einreichen.
Es wird bei Patienten, welche eine Transplantation (Leber, Niere…) hinter sich haben oder bei denen das Immunsystem wegen anderer Gründe unterdrückt wird, empfohlen, keine Vitalpilze einzunehmen.
Nein, Cordyceps soll bei Brustkrebs nicht eingenommen werden, denn er fördert Hormone, die bei hormonabhängigem Brustkrebs nicht erwünscht sind.
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